Im dritten Teil meiner Erfahrungen möchte ich von einem weiteren Vorfall berichten, der sich während meiner Tätigkeit beim Ordnungsamt ereignet hat.
Ich hatte Schicht mit einer Kollegin, als wir einen Auftrag erhielten. Eine Frau hatte angerufen und ihre Besorgnis über die Statik ihres Hauses geäußert. Sie und ihr Lebensgefährte hatten ein altes Bahnhofsgebäude gekauft und waren dabei, es zu sanieren. Zudem war sie aus einer Fernsehshow bekannt – irgendwas mit dem Titel „Ab in die Ruine“ bei VOX. Ich kannte weder das Gebäude, noch die Sendung, und Tina und Mario schon gar nicht.
Das Gebäude lag natürlich direkt an einer Bahnstrecke, und sie berichtete, dass sie Angst hatte, es könnte aufgrund der vorbeifahrenden Züge einstürzen.
Also fuhren meine Kollegin und ich dorthin. Die Frau öffnete die Tür, ließ uns herein und zeigte uns die vermeintlichen Schäden. Nachdem wir alles gesehen hatten, fragte ich sie, seit wann das so sei und seit wann die „Schäden“ bestehen würden. Sie antwortete, dass es schon seit Monaten so sei. Also erklärte ich ihr, dass es sich in diesem Fall nicht um eine gegenwärtige Gefahr, sondern möglicherweise um eine konkrete Gefahr handele. Der Unterschied liegt im zeitlichen Aspekt: Bei einer gegenwärtigen Gefahr ist schnelles Eingreifen erforderlich, während eine konkrete Gefahr noch etwas Vorlaufzeit haben kann. Weiter sagte ich ihr, dass wir als Amt nicht direkt eingreifen könnten, da der Zustand schon länger bestehe und ich kein ausgebildeter Statiker sei. Sie könnte jedoch einen Statiker beauftragen (oder wir könnten dies gegebenenfalls amtswegen veranlassen). Sollte dieser feststellen, dass die Gefahr gegenwärtig sei, könnte ich sofort Maßnahmen ergreifen.
Daraufhin fragte sie nach unseren Namen. Meine Kollegin und ich nannten ihr unsere Namen. Türkische Namen.
Plötzlich änderte sich ihre Haltung schlagartig. Sie sagte, sie werde sich das nicht von „Türken“ gefallen lassen, und erteilte uns Hausverbot. Auf dem Weg zur Tür fing sie an, die deutsche Nationalhymne zu singen – einschließlich der verbotenen Strophe. Als wir bereits draußen waren und auf dem Weg zu unserem Einsatzwagen, öffnete sie das Fenster im Obergeschoss und rief mir hinterher, dass ich, „anatolischer Wichser“, gefälligst in meine Heimat zurückkehren solle, um dort Ziegen zu „f…“.
Das Ende vom Lied: Wir erstatteten natürlich Anzeige. Doch da meine Kollegin sich nicht beleidigt fühlte (die Frau hatte schließlich „Wichser“ gesagt und nur mich gemeint), fiel die Strafe vor Gericht gering bis lächerlich aus. Es gab nur ein „Du, du, du“ und das war’s.
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Foto: Von Christian Liebscher – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=62519346